INNOVATIONSKRAFT.Antriebsfeder für neue Entwicklungen.

Unser Bereich F&E – Forschung und Entwicklung

Als Entwicklungspartner führender nationaler und internationaler Unternehmen kennen wir die Anforderungen, die unsere Kunden an Kabel stellen. Die Synergien aus unseren Bereichen Energie-, Telekommunikations-, Bahn- und Signalkabel ermöglichen eine zielgerichtete und schnelle Entwicklung von Kabeln.

Weiterentwicklungen von bestehenden Produkten oder Neuentwicklung nach Kundenvorgaben werden gemeinsam mit unseren Kunden in eine optimale Kabelkonstruktion umgesetzt und auf unserem flexiblen Maschinenpark realisiert.

Wir erweitern diese Rubrik laufend. In Kürze erhalten Sie Informationen zu weiteren Entwicklungen, z. B.

  • LWL Schienenfußkabel
  • Weiterentwicklung der Nachrichtenkabel
  • Spezialkabel für den Einsatz bei Eisenbahnen
  • Anpassung bzw. Neuentwicklung von Spezialkabeln
  • Entwicklung von diebstahlgeschützten Bahnerdungsseilen
  • Flexible Anschlussleitungen für den Trafo- und Stationsbau

Gesetzgebung und Normen

  • EMV-Richtlinie der EU (2004/108/EG) vom 15. Dezember 2004 ist in Kraft und einzuhalten.
    Dort sind Vorgaben zur Behandlung ortsfester Anlagen definiert. Der Betreiber der Anlage wird im Fehlerfall zur Verantwortung gezogen. Außerdem werden dort minimale Störfestigkeitsanforderungen definiert.
  • EMC Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit, mit Gültigkeit ab dem 20. April 2016.
  • DIN EN 50310 VDE 0800-2-310:2011-05 Anwendung von Maßnahmen für Erdung und Potentialausgleich in Gebäuden mit Einrichtungen der Informationstechnik (Deutsche Fassung EN 50310:2010)
  • DIN EN 50160 Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen DIN EN 61000-4-30 VDE 0847-4-30:2004-01 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

In der Gesetzgebung und in Normen werden Grenzwerte vorgeschrieben, bei der Umsetzung wird der Planer oder Betreiber im Regen stehen gelassen. Konkrete Vorgaben oder Ausführungsbestimmungen fehlen.

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